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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen enthalten die zwischen Ihnen und uns,
    Peter Berch Photovoltaikbau e.K.
    Nikolausstraße 29
    33142 Büren
    Handelsregisternummer: HRA 8544 (Amtsgericht Paderborn)
    Umsatzsteuer-ID-Nummer: DE277324242
    ausschließlich geltenden Bedingungen, soweit diese im Einzelfall nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert werden.
  2. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn, wir haben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden / Lieferanten ausdrücklich schriftlich
    zugestimmt.
  3. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden Ihnen schriftlich, per Telefax oder per EMail mitgeteilt. Widersprechen Sie dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach
    Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch Sie anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens werden Sie im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen noch gesondert hingewiesen.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

  1. Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für unsere Tätigkeit:
    Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit
    Peter Berch Photovoltaikbau e.K.
    Nikolausstraße 29
    33142 Büren
    Handelsregisternummer: HRA 8544 (Amtsgericht Paderborn)
    Umsatzsteuer-ID-Nummer: DE277324242
    zustande.
  2. Unsere Angebote sind 14 Tage gültig.
  3. Die in dem jeweiligen Angebot festgelegte Beschaffenheit legt die Eigenschaften des Liefergegenstandes umfassend und abschließend fest. 
  4. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir den Auftrag Ihnen gegenüber durch eine Auftragsbestätigung in Textform bestätigt haben.

§ 3 Pflichten des Kunden

  1. Sie als Kunde haben uns alle zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen, insbesondere die Objekt-, Rechnungs- und/oder Lieferadresse
    innerhalb von drei Werktagen nach Anforderung vollständig mitzuteilen und zur Verfügung zu stellen, es sei denn, im Einzelfall sind abweichende Fristen mit Ihnen vereinbart.
  2. Sie sind verpflichtet, auf eigene Verantwortung und eigene Kosten sicherzustellen und uns gegenüber zu bestätigen, dass alle baulichen Voraussetzungen für die Montage der PV-Anlage
    am Montageort (z.B. Dachfläche) erfüllt sind. Das betrifft insbesondere sowohl rechtliche, nach der jeweiligen Bauordnung einzuhaltende, als auch technische, insbesondere statische Anforderungen an die Tragfähigkeit des Dachstuhls und der übrigen Bausubstanz, die die zusätzliche Last der PV-Anlage aufnehmen muss. Die Prüfung, ob die rechtlichen und
    technischen Voraussetzungen am Montageort erfüllt sind, ist von uns nicht geschuldet. Sollten Sie Zweifel an Zulässigkeit des Bauvorhabens, insbesondere an der Tragfähigkeit des Daches und der übrigen Bausubstanz haben, sind Sie verpflichtet, uns dies umgehend mitzuteilen.
  3. Sollten Sie uns die erforderliche Statik nicht zur Verfügung stellen, oder sollten wir nach Erhalt der Statik feststellen, dass die Durchführung der beauftragten Installation aufgrund der
    statischen Gegebenheiten nicht möglich sein wird, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Erstattung unserer Kosten für bereits erbrachte Planungsleistungen zu
    verlangen.
  4. Zudem haben Sie die für den Betrieb der PV-Anlage erforderliche Infrastruktur (Strom- und Internetanschluss) auf Ihre Kosten bereitzustellen. 
  5. Sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart, sind Sie vor Beginn der Installation in eigener Verantwortung verpflichtet, die zur Errichtung der PV-Anlage erforderlichen öffentlichrechtliche Genehmigungen einzuholen, sowie Anzeigen und / oder Mitteilungen bei der zuständigen Baubehörde vorzunehmen und uns dies auf Verlangen nachzuweisen.
  6. Sie versichern uns mit Auftragserteilung, dass der Montageort frei von Gefahrstoffen, insbesondere Asbest ist.
  7. Sie sind verpflichtet, von uns angeforderte Vorschüsse und von uns gestellte Abschlagsrechnungen pünktlich zu bezahlen. Verzögerungen, die durch nicht fristgerechte
    Zahlung der Vorschüsse / Abschlagsrechnungen verursacht werden, gehen allein zu Ihren Lasten.
  8. Sie sind verpflichtet, uns die Korrespondenz mit dem Netzbetreibern und der Förderbank unverzüglich weiterzuleiten. Sollte es aufgrund des Vorenthaltens von Informationen zu
    Verzögerungen in der Montage und / oder Inbetriebnahme der PV-Anlage kommen, geht dies allein zu Ihren Lasten.
  9. Falls das für die Errichtung der PV-Anlage benötigte Material durch unseren Lieferanten direkt zum Montageort geliefert wird, sind Sie verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das angelieferte
    Material bis zum Montagetermin sicher gelagert wird.
  10. Soweit zur Auftragsdurchführung erforderlich, sind Sie verpflichtet, uns sowie von uns beauftragten dritten Personen ungehinderten Zugang zu dem Montageort und den
    Gebäudeteilen (z.B. Dachflächen), auf denen die PV-Anlage und ihre Nebeneinrichtungen (Wechselrichter, Solarstromspeicher etc.) zu installieren sind, zu gewähren. Ferner haben Sie
    dafür zu sorgen, dass das für die Montage der PV-Anlage erforderliche Gerüst aufgestellt werden kann. Sollte es aufgrund der Nichtgewährung des ungehinderten Zugangs zu
    Verzögerungen kommen, geht dies allein zu Ihren Lasten. Sämtliche Fristen und Termine verlängern sich in diesem Fall um die Dauer der Montagebehinderung. Etwaige hierdurch
    entstehende Zusatzaufwendungen sowie Nutzungsausfälle gehen allein zu Lasten des Kunden.
  11. Sie sind in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten verpflichtet, die Zustimmung benachbarter Grundstückseigentümer für die Verlegung der Anschlussleitung bis zu dem vom
    Netzbetreiber bestimmten Übergabepunkt einzuholen und erforderlichenfalls für die dingliche Besicherung des Leitungsrechts Sorge zu tragen.

§ 4 Auftragsumfang | Auftragsdurchführung

  1. Der Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.
  2. Sollte sich im Rahmen der Auftragsdurchführung herausstellen, dass die von Ihnen bei Auftragserteilung gemachten Angaben und Zusicherungen, insbesondere betreffend die
    Tragfähigkeit und die Freiheit von Gefahrstoffen nicht zutreffend waren, und wir aufgrund dessen weitere Arbeitsschutzmaßnahmen, wie Asbestbeseitigung, Montage von Gerüsten und
    / oder Fangnetzen vornehmen müssen, sind sie zur Übernahme der dadurch verursachten Mehrkosten auch dann verpflichtet, wenn diese in unserem Angebot nicht enthalten waren. 
  3. Die vorstehende Ziff. 2 gilt entsprechend, wenn wir im Rahmen der Auftragsdurchführung feststellen, dass die für den Betrieb der PV-Anlage erforderliche Infrastruktur (gem. § 3 Ziff. 4)
    nicht vorhanden ist und / oder ertüchtigt werden muss.
  4. Wir werden die Arbeiten entsprechend den zum Zeitpunkt der Auftragserteilung anerkannten Regeln der Technik und entsprechend den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen
    ausführen.
  5. Sollte aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, die Beschaffung der angebotenen Komponenten nicht möglich sein, (z.B.: Lieferschwierigkeiten des Herstellers und / oder
    Zwischenhändlers), behalten wir uns vor, diese Komponenten in unserem Ermessen durch technisch gleichwertige Komponenten anderer Hersteller oder Lieferanten zu ersetzen. Sollte
    dies nicht möglich sein, werden wir Sie umgehend informieren und behalten uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktritts werden wir Ihnen bereits
    erhaltene Vorschüsse für noch nicht erbrachte Leistungen erstatten.
  6. Sollten sich während der Bauausführung Gefahrenstellen ergeben oder sich herausstellen, dass die gesetzlichen Vorgaben und / oder erforderliche Genehmigungen nicht erfüllt werden
    können, sind wir berechtigt, die Bauausführung zu unterbrechen. Wir werden Ihnen, sofern gewünscht, bei der Beseitigung der Projektbehinderung behilflich sein und werden Ihnen über den damit verbundenen Mehraufwand ein Angebot unterbreiten. Für den Fall, dass Sie unser Angebot ablehnen und die Projektbehinderung auch anderweitig nicht beheben oder durch
    Dritte beheben lassen, sind wir berechtigt, das Projekt abzubrechen und die weitere Umsetzung abzulehnen. In diesem Fall sind Sie zur Zahlung der Vergütung für unsere bis dahin
    erbrachte Leistung und zum Ersatz unserer Aufwände verpflichtet.
  7. Grab- und Ausschachtungsarbeiten, sowie die Erstellung der Anschlussleitungen zum vom Netzbetreiber bestimmten Übergabepunkt ist nicht Bestandteil unseres Auftrages. Auf
    Wunsch werden wir Ihnen für diese Arbeiten ein separates Angebot unterbreiten.

§ 5 Netzverträglichkeitsprüfung | Netzanschlussvertrag | Einspeisezusage

  1. Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, sind Sie verpflichtet, vor Auftragserteilung zu prüfen, ob für das geplante Vorhaben eine Netzverträglichkeitsprüfung erforderlich ist und
    diese erforderlichenfalls auf Ihre Kosten durchführen zu lassen.
  2. Sollten Sie uns den Auftrag vor dem Ergebnis einer eventuell notwendigen Netzverträglichkeitsprüfung erteilt haben, und die Durchführung der Netzverträglichkeitsprüfung durch uns wünschen, werden wir Ihnen die dadurch verursachten Mehrkosten durch ein Nachtragsangebot mitteilen.
  3. Sollte eine nach Auftragserteilung durchgeführte Netzverträglichkeitsprüfung zu einem negativen Ergebnis führen und Sie deshalb vom Vertrag zurücktreten, sind Sie zum Ersatz der
    von uns im Vertrauen auf den Bestand des Vertrages erbrachten Aufwände – insbesondere zur Erstattung der Planungskosten – verpflichtet.
  4. Für die Einspeisung des durch die PV-Anlage erzeugten Stroms in das Netz des örtlichen Netzbetreibers ist ein Vertrag zwischen Ihnen und den Netzbetreiber erforderlich, dessen
    Abschuss Ihnen als Kunden obliegt. Sie sind verpflichtet, uns den vom Netzbetreiber genannten Inbetriebnahmetermin umgehend mitzuteilen.
  5. Falls für die PV-Anlage aufgrund der geplanten Einspeiseleistung eine Einspeisezusage erforderlich ist, haben Sie diese vorab beim zuständigen Netzbetreiber auf Ihre Kosten
    einzuholen. Auf Wunsch werden wir eine ggf. erforderliche Einspeisezusage für Rechnung des Kunden einholen.

§ 6  Preise | Zahlungsmodalitäten | Eigentumsvorbehalt

  1. Sofern in unserer Auftragsbestätigung nicht anders angegeben, sind alle von uns genannten Preise Bruttopreise, einschließlich der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung geltenden
    Mehrwertsteuer. Sollte sich die gesetzliche Mehrwertsteuer nach Auftragsbestätigung ändern, werden wir noch nicht erbrachte Leistungen unter Zugrundelegung der geänderten
    Mehrwertsteuer abrechnen.
  2. Die auf Basis unseres Angebots mit Ihnen vereinbarten Preise sind ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie mit uns den Vertrag über die Lieferung und Montage Ihrer Photovoltaikanlage abschließen, Festpreise. Sie sind unabhängig von der jeweiligen Marktlage oder dem tatsächlich für die Errichtung der von Ihnen bestellten Photovoltaikanlage erforderlichen Materialmenge oder Materialbeschaffenheit unveränderlich.
  3. Für den Fall, dass einzelne Komponenten aufgrund der aktuellen weltweiten Probleme in den Lieferketten nach Vertragsabschluss bei unseren Lieferanten nicht mehr verfügbar sein und
    auch nicht innerhalb des von uns zugesagten Fertigstellungstermins wieder verfügbar werden sollten, behalten wir uns vor, Ihre Photovoltaikanlage nach unserem eigenen Ermessen mit technisch und qualitativ gleichwertigen Komponenten anderer Hersteller zu dem vereinbarten Festpreis zu errichten.
  4. Wir sind berechtigt, Abschlags- und Vorauszahlungen zu verlangen, deren Höhe und Fälligkeit aus dem mit Ihnen geschlossenen Vertrag ergibt.
    Soweit im Einzelfall nicht abweichend mit Ihnen vereinbart, ist der vereinbarte Gesamtpreis in drei Teilbeträgen zu leisten:
    1. 30 % unmittelbar nach Erteilung des Auftrags;
    2. 60 % unmittelbar nach Lieferung und Montage der Module;
    3. 10 % unmittelbar nach Inbetriebnahme der Anlage. 
  5. Sollten Sie fällige Zahlungen trotz Mahnung und Fristsetzung nicht leisten, sind wir zur Einstellung der Arbeiten und – nach entsprechender Fristsetzung und Androhung – zur
    Kündigung des Vertrages berechtigt. Daneben behalten wir uns das Recht vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
  6. Zahlungen sind unverzüglich nach Erhalt der Rechnungen zu leisten.
  7. Zahlungen sind direkt an uns zu leisten. Nur direkt an uns geleistete Zahlungen entfalten schuldbefreiende Wirkung. Unsere Angestellten und Dritte Personen, die wir zur
    Auftragsdurchführung hinzuziehen sind zur Entgegennahme von Zahlungen nicht berechtigt.
  8. Wir behalten uns das Eigentum an der PV-Anlage und deren Komponenten bis zur vollständigen Zahlung vor. Sie sind verpflichtet, die PV-Anlage während des Bestehens des
    Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln und von Zugriffen Dritter zu schützen. Sie haben uns während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts alle Schäden und Kosten zu ersetzen,
    die durch einen Verstoß gegen die vorstehende Verpflichtung und durch Unterlassen erforderlicher Interventionsmaßnahmen gegen Dritte auf die PV-Anlage und deren Komponenten entstehen.
  9. Soweit die PV-Anlage und deren Komponenten wesentlicher Bestandteil des Grundstücks geworden sind, sind Sie verpflichtet, uns bei schuldhafter Nichteinhaltung der vereinbarten
    Zahlungstermine die Demontage der PV-Anlage und deren Komponenten zu gestatten. Die Kosten des Abbaus und Abtransportes haben Sie zu tragen.

§ 7 Leistungs- und Lieferzeit | Rechte bei Leistungs- und Lieferverzug

  1. Von uns bei Vertragsabschluss angegebene Liefer- und Montagezeiten sind Annäherungswerte und unverbindlich, es sei denn, wir haben im Einzelfall ausdrücklich feste Termine mit Ihnen vereinbart.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere
    Materialbeschaffungsprobleme aufgrund von, Terror, Krieg, Umweltkatastrophen, Pandemien, Streik, Aussperrung oder behördliche Anordnungen) – auch wenn sie bei einem
    unserer Lieferanten eintreten – haben wir auch bei mit Ihnen verbindlich vereinbarten Terminen nicht zu vertreten. Für die Zeit, die notwendig ist, um das Liefer- der
    Leistungshindernis zu beheben, sind wir von unserer Leistungspflicht entbunden. Aus einer von uns nicht verschuldeten Verlängerung der Lieferzeit und / oder Verschiebung des
    Inbetriebnahmetermins können Sie keine Schadensersatzansprüche herleiten. Sie können den Vertrag in solchen Fällen nur dann kündigen, wenn Ihnen ein weiteres Abwarten nicht mehr
    zuzumuten ist. 
  3. Die vorstehende Ziff. 2 gilt in den Fällen, in denen die Liefer- und Leistungsverzögerung auf der Nichteinhaltung der Ihnen nach den vorstehenden Ziff. 3, 5 und 6 obliegenden Pflichten
    beruht, also insbesondere darin begründet ist, dass Sie uns entweder das Vorliegen erforderlicher behördlicher Genehmigungen, die Netzverträglichkeitsprüfung, die Einspeisezusage oder den Tragfähigkeitsnachweis in Bezug auf die Statik nicht rechtzeitig vorgelegt, den ungehinderten Zugang zu der Baustelle nicht gewährt oder fällige Zahlungen
    nicht rechtzeitig an uns geleistet haben.

§ 8 Abnahme

  1. Sie sind zur Abnahme verpflichtet, wenn die PV-Anlage – abgesehen von unwesentlichen
    Mängeln – vertragsgemäß errichtet ist.
  2. Über die Abnahme ist ein Protokoll zu fertigen, das sowohl von Ihnen als auch von uns zu unterzeichnen ist. Die Parteien sind berechtigt, sich bei der Abnahme durch Dritte vertreten
    zu lassen.
  3. Sie dürfen die Abnahme nur dann verweigern, wenn die PV-Anlage Mängel aufweist, die die vertragsgemäße Nutzung wesentlich beeinträchtigen.
  4. Der Abnahme steht es gleich, wenn Sie die PV-Anlage nicht innerhalb einer von uns gesetzten Frist abnehmen, obwohl Sie dazu verpflichtet sind. Die Abnahme gilt zudem als vorgenommen, wenn Sie die PV-Anlage in Betrieb genommen haben.
  5. Mit der Abnahme oder zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie mit der Abnahme in Verzug geraten oder die Anlage in Betrieb nehmen, gehen Nutzen und Lasten sowie die Gefahr auf Sie über.

§ 9 Gewährleistung und Haftung | Haftungsausschluss

  1. Wir haften – vorbehaltlich der Regelungen der nachstehenden Ziff. 6 und 7 – gleich aus welchem Rechtsgrund nur, wenn es sich um einen Schaden aus einer schuldhaften Verletzung
    des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt oder der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen beruht.
  2. Wir haften auch bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
    Durchführung des Vertrages überhaupt erst erlaubt, auf deren Erfüllung Sie daher vertrauen und auch vertrauen dürfen), bei leichter Fahrlässigkeit jedoch der Höhe nach beschränkt auf
    die bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schäden. Bei Schäden, die auf eine leicht fahrlässige Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten zurückzuführen sind, haften wir nur, soweit es sich um Körper- und Gesundheitsschäden handelt.
  3. Die Haftungsbeschränkung gemäß der vorstehenden Ziff. 2 gilt in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund grober Fahrlässigkeit unserer Mitarbeiter, welche nicht zu unseren
    Erfüllungsgehilfen gehören, verursacht werden.
  4. Wir haften nicht für unvorhersehbare Schäden und / oder Mangelfolgeschäden, es sei denn, es liegt ein Fall der vorstehenden Ziff. 1 vor.
  5. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
  6. Die Ersatzpflicht für Sachschäden nach dem Haftpflichtgesetz wird ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Haftpflichtgesetz für Personenschäden bleibt unberührt.
  7. Wir haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht auf Schadens- oder Aufwendungsersatz für insbesondere Schadensersatzansprüche wegen entgangenen Umsatzes oder Gewinns,
    Finanzierungskosten sowie Schäden infolge von Betriebsstillstand oder Produktionsausfall.
  8. Sie haben offensichtliche Mängel uns gegenüber innerhalb von vier Wochen nach Auftreten des Mangels in Textform anzuzeigen. Erfolg die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten
    Frist, erlöschen die Gewährleistungsansprüche. Dies gilt nicht, wenn wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.
  9. Alle Mängel müssen in Textform uns gegenüber angezeigt werden.
  10. Die Geltendmachung von Mängelrechten setzt voraus, dass die Typen- und Seriennummern der Module und auch die Typenschilder der anderen Komponenten nicht geändert, gelöscht,
    entfernt oder anderweitig unleserlich gemacht wurden. Andernfalls behalten wir uns das Recht vor, Ersatzleistungen abzulehnen.
  11. Werden von Ihnen oder von Dritten, die von Ihnen beauftragt wurden, sachgemäße oder unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen an den von uns gelieferten
    Komponenten, insbesondere an Solarmodulen, der Verkabelung, Montagesystem der Unterkonstruktion, Wechselrichter, Batteriespeicher, E-Ladestation, Monitoringsystem,
    Transformator, Übergabestation und der elektrischen Verteilung vorgenommenen, so bestehen für diese Eingriffe und daraus entstehenden Folgen keine Mängelansprüche
    gegenüber uns. Die Gewährleistung, insbesondere eine von uns über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Verlängerung, erlischt mit dem Eingriff durch Sie oder Dritte.
  12. Eine Änderung der Beweislast zu Ihrem Nachteil ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 10 Vertraulichkeit | Herausgabe- und Löschungspflichten

  1. Wir werden über alle Informationen, die uns im Rahmen der Vertragsabwicklung bekannt geworden und von Ihnen als vertraulich bezeichnet wurden oder als solche anzusehen sind, auch nach Abwicklung des Vertrages Stillschweigen bewahren. Das Gleiche erwarten wir auch von Ihnen.
  2. Wechselseitig mitgeteilte und ausgetauschte Informationen dürfen ausschließlich für die Erfüllung des Auftrages genutzt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht
    ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder allgemein bekannt sind. Dritte im Sinne dieser Regelung sind Personen/Unternehmen, die nicht
    vereinbarungsgemäß an der Erfüllung des jeweiligen Vertrages und den zugehörigen Leistungen zum Zeitpunkt der Ausübung mitwirken. 

§ 11 Datenschutz

  1. Wir werden im Rahmen der mit Ihnen bestehenden Geschäftsbeziehung die Sie betreffenden
    Daten nach Maßgabe der Bestimmungen der deutschen Datenschutzgesetze und der
    Datenschutz-Grundverordnung EDV-mäßig speichern verarbeiten und einsetzen. 

§ 12 Einwilligung in die Verwertung von Fotografien Ihres Gebäudes

  1. Wir sind berechtigt, Fotografien und/oder Videoaufnahmen Ihres Gebäudes zu erstellen, um die Arbeiten im Zusammenhang mit der Errichtung der Photovoltaikanlage zu dokumentieren.
    Die Fotografien und Videoaufnahmen sind anonym und weisen keinen Personenbezug auf, es sei denn, die betroffenen Personen haben einer Aufnahme zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. 
  2. Wir verwenden angefertigte Fotografien und /oder Videoaufnahmen ohne Personenbezug auch zu Werbezwecken. Sofern die Fotografien und/oder Videoaufnahmen von Ihrem
    Grundstück angefertigt wurden, erklären Sie mit Angabe Ihrer Vertragserklärung die Einwilligung in die gewerbliche Verwertung der angefertigten Fotografien und/oder
    Videoaufnahmen.

§ 13 Rücktrittsrecht

  1. Wir sind berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn
    1. Sie Ihren Pflichten trotz Aufforderung unsererseits nicht nachkommen;
    2. die Installation einer Photovoltaikanlage wegen unzureichender Statik des Gebäudes, insbesondere des Daches, nicht möglich ist und Sie eine auf Ihre Kosten
      durchzuführende Ertüchtigung ablehnen;
    3. die Netzverträglichkeitsprüfung des Netzbetreibers negativ ist;
    4. Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen oder Ihre Mitwirkung ablehnen;
    5. die Einhaltung der von Netzbetreiber geforderten Ausführung des Zählerplatzes oder einer im Zusammenhang mit der Installation der Photovoltaikanlage etwaig
      erforderlichen Anpassung der Kundenanlage mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist, die uns bei der Angebotserstellung noch nicht bekannt sein konnten.
  2. Treten wir vom Vertrag zurück und beruht der Rücktrittsgrund auf einer schuldhaften Pflichtverletzung Ihrerseits als Kunden, haben Sie uns die von uns für die Vertragserfüllung
    bereits aufgebrachten Kosten, insbesondere Transport- und Errichtungskosten, zu erstatten.
  3. Ihnen als Kunden steht kein Rücktrittsrecht zu, wenn
    1. Sie verlangt haben, dass wir mit der Montage bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen;
    2. die Unterkonstruktion bereits mit dem Dach verbunden ist;
    3. Veränderungen an der Hausanschlusstechnik, Schaltanlagen oder Transformatoren vorgenommen wurden;
    4.  die Ware/Photovoltaikanlage kundenspezifisch bzw. individuell für Sie hergestellt wurde und uns eine Rücknahme unzumutbar ist, weil wir dadurch erhebliche
      finanzielle Nachteile erleiden würden.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Wir sind nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden,
    bleibt davon die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt.

Kundeninformationen

  1. Identität des Verkäufers

    Peter Berch
    Nikolausstraße 29
    33142 Büren 
    DE 
    Telefon: 02951 / 937 90 74 
    E-Mail:

    Alternative Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.
  2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages
    Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe der Regelungen "Zustandekommen des Vertrages" unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I.).
  3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
    1. Vertragssprache ist deutsch.
    2. Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung bei uns werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals per E-Mail an Sie übersandt.
    3. Bei Angebotsanfragen außerhalb des Online-Warenkorbsystems erhalten Sie alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen Angebotes in Textform übersandt, z.B. per E-Mail, welche Sie ausdrucken oder elektronisch sichern können.
  4. Verhaltenskodizes
    1. Wir haben uns den Käufersiegel-Qualitätskriterien der Händlerbund Management AG unterworfen, einsehbar unter: https://www.kaeufersiegel.de/images/kaeufersiegel-zertifizierungskriterien.pdf
  5. Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung
    Die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung finden sich im jeweiligen Angebot.
  6. Preise und Zahlungsmodalitäten
    1. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.
    2. Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie sind über eine entsprechend bezeichnete Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot aufrufbar, werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind von Ihnen zusätzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.
    3. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen.
    4. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.
  7. Lieferbedingungen
    1. Die Lieferbedingungen, der Liefertermin sowie gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen finden sich unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot.
    2. Soweit Sie Verbraucher sind ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an Sie übergeht, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt. Dies gilt nicht, wenn Sie eigenständig ein nicht vom Unternehmer benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt haben. Sind Sie Unternehmer, erfolgt die Lieferung und Versendung auf Ihre Gefahr.
  8. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht
    Die Mängelhaftung richtet sich nach der Regelung "Gewährleistung" in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I).
  9. Kündigung
    1. Informationen zur Kündigung des Vertrages sowie den Kündigungsbedingungen finden Sie in den Regelungen zu "Montageleistungen" in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I), sowie im jeweiligen Angebot.

Diese AGB und Kundeninformationen wurden von den auf IT-Recht spezialisierten Juristen des Händlerbundes erstellt und werden permanent auf Rechtskonformität geprüft. Die Händlerbund Management AG garantiert für die Rechtssicherheit der Texte und haftet im Falle von Abmahnungen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.haendlerbund.de/de/leistungen/rechtssicherheit/agb-service

Letzte Aktualisierung: 01.02.2024

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